Fachbereich Rechtskunde
Rechtskunde wird als Wahlpflichtkurs nicht mehr angeboten. Im Schuljahr 2018/19 wird es nur noch in den Klassenstufen 10 bis 12 in zwei Wochenstunden unterrichtet. Schüler können eine mündliche Abiturprüfung in diesem Fach absolvieren.
Unterrichtsziele
Wesentliches Ziel des Rechtskundeunterrichtes ist vor allem die Entwicklung eines Rechtsbewusstseins (d.h. ein Verständnis für die Quellen, Strukturen und Prinzipien unseres Rechts) sowie eines rechtlichen Orientierungs- und Deutungswissens. Die Schüler lernen rechtliche Probleme und Konflikte mit fachspezifischen Methoden zu untersuchen und sich ein differenziertes Urteil zu bilden, um eine rechtsbezogene Handlungskompetenz entwickeln zu können.
Rechtskunde hat nichts mit dem Auswendiglernen von Paragrafen zu tun. Vielmehr geht es um ein grundlegendes Verständnis von rechtlichen Zusammenhängen, Hintergründen und Prozessen. Dabei werden insbesondere ausgewählte Inhalte aus dem Sozialkunde-, dem Geschichts- und dem Ethikunterricht ergänzt und vertieft. Beispielsweise untersuchen wir Zusammenhänge von Politik und Recht, wir vergegenwärtigen uns die historischen Wurzeln unserer heutigen Rechtsordnung und wir diskutieren rechtsphilosophische Fragen, wie etwa nach der Angemessenheit und Aktualität geltenden Rechts.
Unterrichtsinhalte
Schwerpunkte in Klasse 10:
- Einführung in die Teildisziplinen und Methoden der Rechtswissenschaft (z. B. Grundsätze und Methoden der Auslegung von Gesetzestexten)
- Staats- und Verfassungsrecht
- Schuldrecht
- Sachenrecht
Schwerpunkte in Klasse 11:
- Strafrecht
- Familien- und Erbrecht
Schwerpunkte in Klasse 12:
- Arbeitsrecht
- Internationaler Rechtsschutz
Projekte und Exkursionen
- Hospitation bei Gerichtsverhandlungen im Amtsgericht Eisleben
- Exkursion zur Gedenkstätte "Roter Ochse" in Halle, Auseinandersetzung mit historischen Fallbeispielen
- Analyse von Märchen der Gebrüder Grimm aus strafrechtlicher Sicht, Simulation von Gerichtsverhandlungen
Lehrer
- Herr Wendenburg



